Erklärung zur Barrierefreiheit
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Die Forschungsgruppe Zerial ist bemüht, ihre Webseite im Einklang mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (BfWebG) und mit der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die gesamte Webseite unter https:/zeriallab.org
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Es werden alle Anforderungen der BITV 2.0 erfüllt oder eher erfüllt.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20. Oktober 2022 erstellt. Die technische Überprüfung der Barrierefreiheit wurde durchgeführt von der Forschungsgruppe selbst.
Feedback und Kontaktangaben
Fragen, Anregungen und Verbesserungsvorschläge senden Sie bitte per E-Mail an: johnsen@mpi-cbg.de
Durchsetzungsverfahren
Zuständige Stelle für das Durchsetzungsverfahren nach Artikel 9 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist die Geschäftsstelle des Beauftragten der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen:
Rechtsgrundlage
Informationen zur Rechtsgrundlage finden Sie über nachfolgende Links: